Wer unbedingt auf einen Rollator angewiesen ist, der kann von seiner Krankenkasse eventuell einen Zuschuss bekommen. Wie man diesen beantragen muß, wer überhaupt einen Zuschuß bekommt, und was es bei der Auswahl des Rollators zu beachten gibt, darum soll es heute gehen.
Rollator – Zuzahlung von der Krankenkasse
Ein Rollator als Gehilfe ist ein sehr sinnvolles Hilfsmittel für Menschen, die bedingt durch Krankheit und/oder altersbedingten Einschränkungen, auf Unterstützung angewiesen sind, die ihnen eine weitestgehende Mobilität erlauben. Ein wichtiger Aspekt zum selbstständigen Leben, auch und gerade im Alter, ist die Selbstständigkeit, die jeder gerne so lange wie möglich behalten möchte.
Der Rollator sorgt für sicheres Fortbewegen im eigenen Haushalt und außerhalb der Wohnung. Hilfreich bei Spaziergängen, Einkäufen und Besorgungen sorgt die Verlässlichkeit eines Rollators für mehr Selbstständigkeit und damit für ein Stück Lebensqualität.
Wie kommt der Patient an einen Rollator?

Die Notwendigkeit eines Rollators als Hilfsmittel im Alltag wird in der Regel zunächst mit dem Hausarzt abgeklärt. Er ist erster Ansprechpartner und kann, je nach Krankheitsbild, des Patienten einen Rollator verordnen. Wichtig ist hierbei, gemeinsam mit dem Arzt zu besprechen, ob ein spezieller Rollator verordnet werden sollte.
Steht einfach nur Rollator auf dem Rezept, handelt es sich um Standardmodelle, die den Ansprüchen des Patienten nicht immer gerecht werden. Standardausführungen sind beispielsweise recht schwer, und ein Patient mit geringer, eigener Körperkraft schafft es nicht, einen solchen Rollator über die Bürgersteig-Kante zu heben. In einem solchen Fall müsste der Arzt einen Leichtgewicht-Rollator verordnen.
Der nächste Schritt ist die Bewilligung der Kostenübernahme für den Rollator durch die zuständige Krankenkasse, und genau hier wird es für den Patienten oft unübersichtlich.
Welchen Betrag übernimmt die Krankenkasse?
Nach dem 5. Sozialgesetzbuch, § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, haben Versicherte unter anderem Anspruch auf orthopädische und andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine solche auszugleichen. Die Hilfsmittel müssen dazu zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dürfen somit das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Soweit die Theorie, die in der Praxis dann oftmals so umgesetzt wird, dass Patienten, mit der Verordnung eines Rollators, ein Pauschalbetrag zwischen 80 und 100 € für einen Standard-Rollator, von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Dieses Verfahren ist der Verpflichtung der Krankenkassen zur Wirtschaftlichkeit und den dazugehörigen Gesetzen geschuldet, und vor diesem Hintergrund auch zu verstehen.
Dass manche Krankenkassen sich bei der Beschaffung eines Rollators aus einem Fundus an Gebrauchtgeräten bedienen, die nicht immer neuester Technik und Sicherheits-Standdarts entsprechen, stößt bei betroffenen Patienten natürlich schon auf weniger Verständnis.
Jeder Mensch ist einzigartig und Standart-Patienten gibt es nicht, wie sollen dann Standart-Rollatoren weiterhelfen ?
Jeder Patient bringt seine eigene Krankheitsgeschichte, seine persönlichen körperlichen Voraussetzungen und damit seine ganz individuellen Ansprüche an ein Hilfsmittel, wie einen Rollator, mit. Es ist also nur logisch den Rollator dem Patienten anzupassen, umgekehrt wird es schwierig!
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Individueller Anspruch an einen Rollator
Der technische Fortschritt sorgte dafür, dass heute für jede körperliche Einschränkung, die ein Patient mit sich bringt, ein passender Rollator gefunden werden kann. Es gibt besonders leichte, schmale Rollatoren, geeignet für drinnen und draußen, mit oder ohne Sitzfläche und Einkaufskorb, mit besonderer Federung, mit unterschiedlicher Bereifung und Bremsen. Gewicht und Stabilität sind wichtige Auswahl-Kriterien zur Auswahl des richtigen Rollators, dazu kommen dann die individuellen Bedürfnisse des Patienten. Nach Unfall oder Schlaganfall beispielsweise wird ein anderer Rollator benötigt als für Patienten, die sich altersbedingt nicht mehr sicher ohne Hilfsmittel bewegen können.
Fazit
Als Patient steht Ihnen die gesetzliche Zuzahlung Ihrer Krankenkasse für einen ärztliche verordneten Rollator zu. Um Ihrem individuellen Bedarf zu entsprechen, kann es sinnvoll sein, die Differenz zwischen dem Pauschalbetrag der Erstattung Ihrer Krankenkasse und dem Preis eines für Sie idealen Rollators, selber zu zahlen. Es geht ja immerhin um Ihre Sicherheit, Ihre Lebensqualität und Ihre Mobilität in den kommenden Jahren. Alle drei Faktoren sind mit Geld nicht zu bezahlen und Sparsamkeit sollte in diesem Fall nicht oberste Priorität haben. Lassen Sie sich umfassend beraten und treffen Sie danach die für Sie persönlich beste Entscheidung.
Für Senioren, die wirklich wenig Geld haben, um sich einen passenden Rollator leisten zu können, gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten. Ein Rollator als Weihnachtsgeschenk, wo die ganze Familie zusammenlegt, hat meiner Mutter zum Beispiel ermöglicht, da´sie sich jetzt mit einem genau angepaßtem Rollator bewegen kann. Alleine hätte sie das nicht stemmen können.